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FAQ – Kaufen und Bauen

RATGEBER IMMOBILIENFINANZIERUNG: WICHTIGE FRAGEN

Wie viel Immobilie kann ich mir leisten?
Das Fundament jeder soliden Baufinanzierung ist ein ehrlicher Kassensturz. Anhand einer Gegenüberstellung Ihrer monatlichen Einnahmen und Ihrer monatlichen Ausgaben erkennen Sie schnell, wie viel Geld Sie jeden Monat für Ihre Baufinanzierung einsetzen können. Am besten gehen Sie dabei in 2 Schritten vor:

1. Schritt:
Sie ermitteln Ihre durchschnittlichen monatlichen Einnahmen und Ausgaben. Unser Haushaltsrechner wird Ihnen hierbei eine nützliche Hilfe sein. Am Ende dieses ersten Schrittes sollten Sie erkennen, welches monatliche Budget Sie zur freien Verfügung haben.

2. Schritt:
Da Sie nun genau wissen, welcher Betrag Ihnen jeden Monat zur freien Verfügung steht, können Sie nun mit Hilfe unseres Budgetrechners ermitteln, welche Darlehenshöhe Sie mit diesem Betrag finanzieren können.

Neben dem eigentlichen Kaufpreis für Ihre Immobilie, fallen noch diverse Nebenkosten an. Als Faustregel gilt:

  • Notar, Grundbuch und Grunderwerbssteuer: ca. 5% – Maklerprovisionen: abhängig von Ihrem Verhandlungsgeschick mit Ihrem Makler
  • Kosten für Ihren Umzug
  • Kosten für neue Einrichtung und Möbel

Unser Tipp:
Um gegenüber unvorhersehbaren Ereignissen gewappnet zu sein, hat es sich bewährt, immer eine kleine Liquiditätsreserve in Ihre Finanzierung mit einzuplanen.

Wähle ich lieber eine kurze oder eine lange Zinsbindung?
Annuitätendarlehen gibt es mit Zinsbindungen zwischen 5 und 30 Jahren. Wählen Sie beispielsweise eine 5-jährige Zinsbindung, zahlen Sie 5 Jahre den vereinbarten Zins. Ist Ihr Darlehen nach Ablauf der Zinsbindung noch nicht vollständig getilgt (Regelfall), so müssen Sie entweder ein neues Darlehen aufnehmen, oder das alte Darlehen zu neuen Bedingungen verlängern. Man spricht dann von einer Anschlussfinanzierung.

Je nachdem, ob zum Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung die Zinsen hoch oder niedrig sind, wird Ihre weitere Finanzierung entweder teurer (bei höheren Zinsen) oder billiger (bei niedrigeren Zinsen). Als Faustregel gilt deshalb: je niedriger die Zinsen, desto länger sollten Sie die Zinsbindung wählen.

Der Nachteil einer langen Zinsbindung liegt jedoch darin, dass Sie im Falle eines zukünftigen Zinsrutsches nicht davon profitieren. Die Banken bestrafen einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Darlehen mit hohen Vorfälligkeitsentschädigungen. Läuft Ihr Darlehen aber bereits 10 Jahre oder länger, haben Sie nach § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB grundsätzlich die Möglichkeit, das Darlehen ganz oder teilweise mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zurückzuzahlen.

Gegen einen geringen Aufschlag, bieten wir Ihnen auf Wunsch sogar Darlehen an, die Sie jederzeit und ohne hohe Vorfälligkeitsentschädigungen zurückzahlen können. So bewahren Sie größtmögliche Flexibilität und können im Falle niedrigerer Zinsen in der Zukunft jederzeit das Darlehen wechseln.

Ihr persönlicher Finanzierungsberater wird mit Ihnen selbstverständlich gerne alle Fragen, Vor- und Nachteile rund um das Thema Zinsbindung abwägen.

Unser Tipp:
Es macht durchaus Sinn, in manchen Fällen das Risiko zu streuen. So können Sie zum Beispiel Ihr Darlehen in mehrere kleinere Darlehen aufteilen. Das Darlehen mit der geringsten Zinsbindung sollte hierbei die größte Tilgung haben.

Ist für mich eine hohe oder eine niedrigere Tilgung besser?
Bezüglich der Tilgungshöhe gibt es eine Art „goldene Regel“: Der Darlehensnehmer sollte seine Tilgung so wählen, dass er möglichst zu Beginn des Rentenalters sein Darlehen abbezahlt hat. Man geht davon aus, dass mit Beginn des Rentenalters ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Da sich damit auch die finanzielle Situation verändert, empfiehlt es sich, möglichst alle größeren Verbindlichkeiten bis zu diesem Zeitpunkt getilgt zu haben. Auf diese Weise wird das finanzielle Risiko stark minimiert.

Wichtig bei der Wahl Ihrer Tilgungshöhe:
Je niedriger das Zinsniveau Ihrer Baufinanzierung, desto länger ist die Laufzeit des Darlehens. Benötigt man bei einem Zinsniveau von 6,0% und einer anfänglichen Tilgung von 1,0% ca. 30 Jahre für die vollständige Tilgung, so benötigt man bei gleichbleibender Tilgung und einem Zins in Höhe von 4,0% bereits 40 Jahre für die vollständige Zurückzahlung des Darlehens.

Die Begründung liegt in der konstanten Kreditrate. Die monatliche Rate (=Annuität) setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Durch die monatliche Tilgung des Darlehens reduziert sich die Restschuld kontinuierlich. Da die Restschuld jeden Monat geringer wird, die monatliche Kreditrate aber konstant bleibt, erhöht sich jeden Monat der Tilgungsanteil um die ersparten Zinsen.

Bei niedrigen Zinsen reduziert sich der Zinsanteil etwas langsamer, und somit steigt auch der Tilgungsanteil nicht im selben Tempo als bei hohen Zinsen. Daraus ergibt sich der Effekt, dass Sie bei gleicher anfänglicher Tilgung und hohen Zinsen das Darlehen schneller zurückgezahlt haben als bei niedrigen Zinsen.

Bei der Wahl der richtigen Tilgung, sollten Sie im Allgemeinen so kalkulieren, dass Sie möglichst zu Beginn eines neuen Lebensabschnittes größtenteils schuldenfrei sind. Mit Hilfe unseres Tilgungsrechners können Sie selbst errechnen, wie hoch Ihre anfängliche Tilgung sein sollte, um Ihr Darlehen rechtzeitig zurückzuführen.

Machen Sondertilgungen für mich Sinn?
Unter einer Sondertilgung versteht man eine Tilgung, die zusätzlich zur monatlichen Tilgung erbracht wird. Die meisten unserer Bankpartner bieten Sondertilgungen bis 5,0% pro Jahr standardmäßig und kostenfrei an. Möchten Sie jedoch eine höhere Sondertilgung vereinbaren, berechnen die meisten Banken einen geringen Aufschlag auf die Kondition.

Die Erfahrung zeigt, dass Sondertilgungsoptionen zwar sehr oft gewählt, aber in der Praxis kaum zum genutzt werden. Falls Sie also in Betracht ziehen, eine höhere Sondertilgung als 5,0% zu vereinbaren, sollten Sie sich vorab fragen, mit welcher Wahrscheinlichkeit Sie innerhalb der Zinsbindung zusätzliches Kapital erhalten.

Zudem sollten Sie berücksichtigen, dass Ihnen unabhängig Ihrer vertraglichen Laufzeit 10 Jahre nach Vollauszahlung ein gesetzliches Kündigungsrecht zusteht (§ 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Mit diesem Kündigungsrecht können Sie Ihr Darlehen mit einer Frist von 6 Monaten ganz oder teilweise zurückführen. Dies kommt einer teuer bezahlten Sondertilgung gleich.

Unser Tipp:
Sollten Sie innerhalb der nächsten 10 Jahre größere Beträge erwarten, so lohnt es sich, für den einen Teil des Darlehens eine deutlich kürzere Zinsbindung zu wählen. Hierdurch können Sie zum einen das Darlehen mit der kurzen Laufzeit aus den zusätzlichen Mittelzuflüssen vollständig tilgen, zum anderen lassen sich durch die kurze Zinsbindung günstigere Zinsen erzielen.

Kann ich auch als Selbständiger oder Freiberufler über die BaufiBund finanzieren?
Was vor 5 Jahren noch völlig undenkbar war, gehört heute bei uns zum Alltag. BaufiBund hat während der letzten Jahre immer mehr Bankkontakte für Selbständige und Freiberufler gewinnen können. Somit sind wir bestens aufgestellt, um auch Ihnen als Unternehmer Top-Konditionen und eine entsprechende Bankenvielfalt anbieten zu können.
Wie viel Eigenkapital soll ich in die Finanzierung einbringen?
Das Eigenkapital ist einer der wesentlichen Preisfaktoren für Ihre Immobilienfinanzierung. Denn je weniger Eigenkapital bei einer Finanzierung vorhanden ist, desto höher ist das Risiko der Bank. Das höhere Risiko schlägt sich natürlich sofort auf Ihren Zinssatz nieder.

Als Grundregel gilt:
Man sollte mindestens soviel Eigenkapital in die Finanzierung einbringen, dass zumindest die Nebenkosten wie Maklergebühren, Grunderwerbsteuern und Notargebühren vom Eigenkapital bezahlt werden können. Sollten Sie nicht so viel Eigenkapital einbringen wollen, haben wir selbst für Finanzierungen inklusive Nebenkosten und Inventareinrichtung Banken zur Verfügung.

Ob es Sinn macht, mehr Eigenkapital in eine Finanzierung einzubringen, hängt im Wesentlichen von der Nutzung der Immobilie ab:

Selbst genutzte Immobilie:
Wenn Sie Ihre Immobilie selbst nutzen, sollten Sie nach Möglichkeit einen relativ hohen Eigenkapitalanteil in die Finanzierung einbringen. Durch die geringe Darlehenssumme wird nicht nur Ihre monatliche Zinsbelastung gesenkt, sondern Sie werden aufgrund des geringen Risikos auch noch mit einem sehr günstigen Zins belohnt.

Vermietete Immobilie:
Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, spricht aus steuerlichen Gründen viel dafür, möglichst wenig Eigenkapital in die Finanzierung einzusetzen. Hierdurch lassen sich erhebliche Steuervorteile generieren. Diese Steuervorteile sind im Allgemeinen größer als die höheren Zinsen durch das gestiegene Risiko. Mehr Informationen hierzu finden Sie in unseren Tipps & Tricks: Werbungskosten bei Kapitalanlagen.

Unser Tipp:
Investieren Sie nicht Ihr gesamtes Vermögen in Ihre Immobilie. Behalten Sie immer noch einen gewissen Risikopuffer ein. Verfügen Sie zudem noch über alternative, langfristige Kapitalanlagen (z.B. Lebensversicherung) mit einer höheren Rendite als der Zins Ihrer Baufinanzierung, ist es durchaus ratsam, einen gewissen Teil in die alternative Kapitalanlage zu investieren.

Kann ich mein Darlehen vorzeitig kündigen oder vollständig zurückzahlen?
Unabhängig von Ihrer vertraglichen Laufzeit, steht Ihnen 10 Jahre nach Vollauszahlung ein gesetzliches Kündigungsrecht zu (§ 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Mit diesem Kündigungsrecht können Sie Ihr Darlehen mit einer Frist von 6 Monaten ganz oder teilweise zurückführen.

Somit sind Sie ab einer Laufzeit von 10 Jahren und einer Kündigungsfrist von 6 Monaten völlig frei, wann und wie viel Darlehen Sie zurückführen. So können Sie beispielsweise die erste Hälfe Ihres Darlehens nach 10 Jahren zurückführen, und den verbleibenden Rest erst nach 12 Jahren. Möchten Sie bereits vor der gesetzlichen Frist von 10 Jahren Ihr Darlehen ganz oder teilweise zurückführen, bieten wir Ihnen dieses sehr gerne an. Einige unserer Bankpartner gewähren Ihnen in diesen Fällen das Recht auf Sondertilgung bis zu 100% der Darlehenssumme. Somit sind Sie ab dem ersten Tag völlig flexibel.

Zudem bieten wir Ihnen als Alternative einen BaufiBund-Vorfälligkeitsschutz. Mit unserem Vorfälligkeitsschutz können Sie Ihr Darlehen in bestimmten Situationen wie z.B. einem berufsbedingten Umzug, ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückführen.

Wünschen Sie noch mehr Flexibilität, bieten wir Ihnen ein Variables Darlehen an. Bei dieser Variante ist die vollständige oder teilweise Tilgung jederzeit möglich.

Unser Tipp:
Aufgrund der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten sollten Sie Ihrem persönlichen Ansprechpartner bei der BaufiBund genau erläutern, welche Pläne Sie die Zukunft haben und wie flexibel Sie für Ihre Pläne sein möchten. Ihr Baufinanzierungsprofi wird Ihnen sehr gerne die für Sie besten Alternativen anbieten und alle Vor- und Nachteile darlegen.

Welche Fördermittel kommen für mich in Frage?
Die Möglichkeiten der verschiedenen Förderungen sind sehr vielseitig. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Formen.

Bausparen:
Die wohl bekannteste Form der Förderung ist das Bausparen. Hierbei können sich Bauherren bereits Jahre vor dem Kauf oder Bau ihrer Immobilie ein zinsgünstiges Darlehen sichern. Dieses ist hauptsächlich in Zinshochphasen für Darlehensnehmer sehr interessant.

KfW-Förderbank:
Die bundeseigene Förderbank KfW unterstützt mit zinsgünstigen Krediten unsere Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt. Unter anderem stellt die KfW-Förderbank auch zinsgünstige Darlehen für den Wohnungsbau zur Verfügung. Da die Zinssätze der KfW-Darlehen zum Teil unter den Marktkonditionen liegen, sollte man bei jeder Finanzierung prüfen, ob eine Inanspruchnahme sinnvoll ist. Die einzelnen Programme und Fördermöglichkeiten finden Sie in unserem Menü KfW.

Bundesländer und Kommunen:
Eine ganze Reihe von Bundesländern und Kommunen bieten günstige Darlehen und Zuschüsse für Ihr Eigenheim. Gefördert werden vor allem Familien mit Kindern. Zum Teil wird den Familien auch subventioniertes Bauland zur Verfügung gestellt. Zuständig für die Genehmigung sind meist die entsprechenden Stadt- oder Kreisverwaltungen.

Baudenkmäler:
Wenn Sie ein Haus sanieren, welches unter Denkmalschutz steht oder in einem Sanierungsgebiet liegt, erhalten Sie eine hohe Steuerförderung. Das Finanzamt erkennt einen bestimmten Anteil der Sanierungskosten als Sonderausgaben an. Diese Sonderausgaben reduzieren Ihre Steuerlast.

Riester-Förderung:
Für die Tilgung Ihres Darlehens erhalten Sie seit Januar 2008 Zulagen und Steuervorteile wie für einen Riester-Sparvertrag. Zudem können Sie bis zu 75 Prozent Ihres Riester-Vermögens zur Hausfinanzierung einsetzen. Durch diese neuen gesetzlichen Regelungen ergeben sich gute Modelle für günstige Darlehen.

Unser Tipp:
Zögern Sie nicht Ihren persönlichen Finanzierungsberater auf die verschiedenen Fördermöglichkeiten anzusprechen. Er wird Sie umfangreich über die einzelnen Fördermöglichkeiten informieren und gemeinsam mit Ihnen die beste Variante finden.

Welche Werbungskosten kann ich als Kapitalanleger vom Einkommen absetzen?
Als Kapitalanleger können Sie Teile der Kreditkosten als Werbungskosten von Ihrem zu versteuernden Einkommen absetzen.

Einmalige Werbungskosten im Jahr der Anschaffung:

  • Bereitstellungszinsen und Bearbeitungsgebühren
  • Disagio
  • Anwalts- und Gerichtskosten
  • Kosten der Grundschuldbestellung
  • Notarkosten zur Beurkundung der Verträge

Laufende Werbungskosten:

  • jährliche Zinsaufwendungen
  • Kontoführungsgebühren
  • Grundsteuern
  • Erhaltungsaufwendungen
  • Betriebskosten
  • Versicherungsbeiträge

Unser Tipp:
Wenn Sie sich eine Immobilie aus steuerlichen Gründen zulegen, sollten Sie Ihren Steuerberater zu Rate ziehen. Er zeigt Ihnen genau, wie viel Steuern sich durch diese Investition sparen lassen.

Kann ich durch Tilgungsaussetzung Steuern sparen?
Mit einer Tilgungsaussetzung lassen sich bei fremd genutzten Objekten sehr leicht Steuern sparen. Bei einem Annuitätendarlehen reduziert sich jeden Monat Ihre Zinsbelastung. Da Darlehenszinsen bei Kapitalanlagen steuerlich absetzbar sind, reduziert sich somit aber jeden Monat Ihr Steuervorteil.

Deshalb empfiehlt es sich ein endfälliges Darlehen mit Tilgungsaussetzung zu wählen. Bei dieser Darlehensform bleibt die Zinsbelastung während der gesamten Laufzeit konstant. Der monatliche Tilgungsanteil wird dabei nicht zur Tilgung des Darlehens verwendet, sondern in einen separaten Vermögensaufbauplan investiert. Durch diese Optimierung steigern Sie auf sehr einfache Art und Weise die Rentabilität Ihres Objektes.

Welche Versicherungen sind für die Bauphase sinnvoll?
Gerade während der Bauphase gibt es viele Risiken gegen die man sich absichern sollte. Die wichtigsten Versicherungen für die Bauphase haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

Bauherrenhaftpflichtversicherung:
Sobald durch das Bauvorhaben Schäden an Dritten entstehen, kann der Bauherr von diesen in Anspruch genommen werden. Dieser Anspruch gegenüber dem Bauherrn besteht auch dann, wenn sachverständige Personen, wie zum Beispiel ein Architekt, Bauleiter oder fachkundige Bauunternehmen beauftragt wurden. Die Bauherrenhaftpflicht deckt Schäden ab, die zum Beispiel durch unzureichend gesicherte Baugruben oder durch herabfallendes Baumaterial entstehen. Da es bei solchen Schäden oft um hohe Summen geht, ist ein Abschluss dieser Versicherung unumgänglich.

Bauleistungsversicherung:
Die Bauleistungsversicherung ist auch als Bauwesenversicherung bekannt, und ist sozusagen die Vollkaskoversicherung für Schäden am Bauwerk und Grundstück während der Bauphase.

Viele der möglichen Gefahren können Sie selbst durch größte Sorgfalt nicht völlig ausschließen. So ist ein Rohbau der Natur relativ schutzlos ausgeliefert. Sturm oder Hochwasser können in wenigen Stunden die Arbeit mehrerer Monate vernichten. Zudem sind Baustellen nur bedingt gesichert. Immer häufiger werden bereits installierte Gegenstände entwendet oder zerstört.

Durch die Bauleistungsversicherung sind in der Regel folgende Schäden versichert:

  • Elementarschäden durch Sturm, Frost, Hagel, Regen
  • Fahrlässigkeit und Böswilligkeit der Erfüllungsgehilfen und Auftragnehmer
  • Beschädigungen durch fremde Personen
  • Ausführungsfehler
  • Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundener Teile

Bauhelferversicherung:
Sobald Sie selbst, oder Ihre Verwandten, Freunde oder Bekannte Eigenleistungen erbringen wollen, müssen diese Helfer von Ihnen bei der Berufsgenossenschaft Bau (BauBG) gemeldet werden. Für das Nichtanmelden drohen Bußgelder bis zu EUR 2.500. Die Beiträge dienen dem Versicherungsschutz und sind abhängig von den zu leistenden Arbeitsstunden. Je nach Bundesland variieren die Beiträge zur Berufsgenossenschaft zwischen EUR 1,20 und 1,50 pro geleistete Arbeitsstunde.

Die Versicherungsleistungen der Berufsgenossenschaft sind allerdings nicht sehr umfangreich. Da jedoch gerade bei Bauhelfern und Laien häufig Unfälle passieren, ist es ratsam, zusätzlich eine Bauhelferversicherung abzuschließen. Die Bauhelferversicherung bietet im Falle eines Unfalls einen erweiterten Versicherungsschutz.

Woran erkenne ich den für mich richtigen Bauträger?
Wer baut, hat alle Hände voll zu tun: Bauplatz finden, Architekt auswählen, Bauunternehmen suchen und beauftragen, Baufortschritt überwachen, und noch vieles mehr. Gleiches gilt für alle, die sich eine bestehende Immobilie kaufen möchten, um diese anschließend zu sanieren. Da die Aufgaben sehr komplex und umfangreich sein können, beauftragen viele Bauherren einen Bauträger.

Der Bauträger übernimmt sämtliche Aufgaben des Bauherrn und verkauft nach Fertigstellung die Immobilie zu einem vorher vereinbarten Preis. Damit es aber hinterher nicht zu Überraschungen kommt, müssen Sie unbedingt auf eine lückenlose Baubeschreibung und ein vollständiges Leistungsverzeichnis achten. Nur so ist klar definiert, was der Bauträger an Leistungen erbringen muss.

Zudem sollten Sie auch auf einen Festpreis Wert legen. Nur so wissen Sie vorher genau was Ihr Vorhaben kosten wird. Fehlt eine solche Vereinbarung, kann es sehr leicht zu teuren Nachfinanzierungen kommen.

Unser Tipp:
Wenden Sie sich nur an Bauträger, welche bereits einige Jahre erfolgreich in diesem Geschäft tätig sind. Lassen Sie sich bereits realisierte Projekte vom Bauträger zeigen, und sprechen Sie mit den damaligen Käufern über deren Erfahrungen.

Worauf muss ich bei der Auswahl eines Maklers achten?
Makler haben im Allgemeinen eine sehr gute Ortskenntnis und einen entsprechenden Überblick über die zum Verkauf stehenden Objekte. Deshalb schalten viele Kaufinteressenten einen Makler ein. Dieser soll dann das Traumgrundstück, das Haus oder die perfekte Wohnung für Sie finden.

Bei einem Maklervertrag ist keine Schriftform erforderlich. Da dies aber große Risiken für Sie birgt, sollten Sie auf jeden Fall auf einen schriftlichen Vertrag bestehen. Der Vertrag sollte folgende Punkte enthalten:

  • Objektangaben (gewünschte Größe, Anzahl der Zimmer, Ausstattung, Lage)
  • Provisionshöhe und deren Fälligkeit
  • Laufzeit des Vertrages
  • Beschreibung des Tätigkeit des Maklers

Im Allgemeinen zahlen Sie als Käufer die Maklergebühren. Diese beträgt in der Regel zwischen 3,0% und 6,0% zzgl. MwSt. Es gibt jedoch auch die Varianten, dass entweder der Verkäufer die Provisionen trägt, oder Sie die Provisionen mit dem Verkäufer teilen. Eine Teilung der Provision kann dann zur Anwendung kommen, wenn der Makler sowohl in Ihrem, als auch im Auftrag des Verkäufers tätig ist.

Unser Tipp:
Achten Sie bei der Vertragsgestaltung unbedingt darauf, dass Sie Ihrem Makler keinen Alleinauftrag erteilen. Wenn Sie dies tun, sind Sie an diesen Makler gebunden. Um Ihre Chancen möglichst groß zu halten, sollten Sie immer mehrere Makler bei der Suche einschalten.

Welche Versicherungen sollte ich nach Fertigstellung haben?
Für den Immobilienerwerb ist es nicht nur wichtig, den geeigneten Kredit zu finden, sondern die Immobilie und die Zahlungsfähigkeit des Darlehensnehmers abzusichern. Nachstehend die wichtigsten Versicherungen:

Wohngebäudeversicherung:
Eine Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Gebäude vor Risiken, und sollte deshalb jeder Eigentümer abschließen. Zudem wird die Wohngebäudeversicherung von den kreditgebenden Banken gefordert und muss vor Auszahlung des Darlehens nachgewiesen werden. Die Wohngebäudeversicherung besteht aus den 5 wesentlichen Elementen:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm- und Hagel
  • Elementarschaden
  • Glasbruch

Berufsunfähigkeitsversicherung:
Das Risiko, den Beruf weit vor der Rente aufgeben zu müssen, ist viel höher, als die meisten vermuten. Statistisch trifft dieses Schicksal jeden Vierten. Da bei den meisten Menschen das aktuelle Einkommen die Berechnungsgrundlage für die Baufinanzierung ist, geraten viele Finanzierungen bei einer plötzlichen Berufsunfähigkeit ins Wanken. Um bei einer Berufsunfähigkeit nicht auch noch Ihre Existenzgrundlage zu verlieren, sollten Sie sich gegen dieses Risiko auf jeden Fall absichern.

Darlehensabsicherung bei Arbeitslosigkeit:
Die Angst vor Arbeitslosigkeit ist aufgrund der steigenden Arbeitslosenzahlen durchaus nachvollziehbar. Jedoch ist es möglich, mit einer entsprechenden Versicherung auch dieses Risiko zu minimieren. Im Falle der Arbeitslosigkeit übernimmt die Versicherungsgesellschaft die monatliche Rate in der versicherten Höhe, und leitet diese direkt an die finanzierende Bank.

Risikolebensversicherung:
Der Tod des Hauptverdieners kann die Hinterbliebenen in große finanzielle Probleme stürzen. Verfügt die Familie nicht über ausreichende Vermögenswerte um die Versorgung und die monatlichen Raten aufrecht erhalten zu können, ist eine entsprechende Absicherung existenziell.

Stirbt die versicherte Person während der Laufzeit, erhalten die Hinterbliebenen die Versicherungssumme (i.d.R. bis zu 5 Mio. EUR). Erlebt die versicherte Person das Ende der Vertragslaufzeit, wird nach Ablauf nichts ausbezahlt. Anders bei der Kapitallebensversicherung. Diese Form stellt eine Mischung aus Versicherung und Kapitalaufbau dar. Die Beiträge einer Kapitallebensversicherung sind in der Regel deutlich höher als bei der Risikolebensversicherung.

Dread Disease:
Bei einer Dread Disease-Versicherung werden schwere Krankheiten, wie z.B. Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebs, aber auch schwere Unfälle versichert. Sobald eine ärztliche Diagnose über die versicherte Krankheit vorliegt, zahlt das Versicherungsunternehmen die vereinbarte Versicherungssumme an Sie aus. Die Versicherungssumme wird unabhängig davon ausbezahlt, ob Sie wieder vollständig genesen oder Ihre Arbeit wieder aufnehmen können.

Wertschutzbrief:
Bei Abschluss eines Wertschutzbriefes zahlt die Versicherung, wenn Sie durch einen Notverkauf Ihrer Immobilie einen Wertverlust erleiden müssen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Sie zum Beispiel durch eine berufliche Versetzung, eine Scheidung oder durch Arbeitslosigkeit von heute auf morgen Ihre Immobilie verkaufen müssen. Da Sie dann in der Regel nur sehr wenig Zeit zum Handeln haben, kann sich dies auf Ihren erzielten Verkaufspreis niederschlagen.

Selbst die Insolvenz bei Selbständigen gilt als wichtiger Grund für einen Notverkauf. Mit einem Wertschutzbrief können Sie zumindest einen möglichen Verlust durch den Notverkauf in Grenzen halten. Erwerbsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit sind nicht im Wertschutzbrief enthalten.

Zwangsversteigerung - der günstige Weg zum Eigenheim
Zwangsversteigerungen können für Sie eine gute Gelegenheit sein, zu einem attraktiven Preis Ihre Traumimmobilie zu erwerben. Jährlich werden in Deutschland rund 90.000 Objekte zwangsversteigert. Sehr oft lassen sich Objekte für bereits 50% bis 70% des Verkehrswertes ersteigern. Da Zwangsversteigerungen aber sehr komplex sind, sollten Sie unbedingt unsere Tipps beachten:

1. Informationen über das Objekt
Vor dem Versteigerungstermin ist es wichtig, sich genau über das Objekt und dessen Zustand zu informieren. Eine nachträgliche Haftung für Mängel ist ausgeschlossen – selbst wenn der Zustand von den Angaben im Grundbuch abweicht. Folgende Quellen stehen Ihnen für Ihre Recherche zur Verfügung:

Versteigerungsakte:
Die Versteigerungsakte beinhaltet neben dem Gutachten folgende Informationen:

  • Beschreibung des Objektzustandes durch einen qualifizierten Gutachter
  • Der vom Gutachter festgelegte Verkehrswert
  • Informationen zu Baumängeln, Schäden und Erträgen aus dem Objekt

Grundbuch:
Mit Hilfe des Grundbuches können Sie erkennen, ob auf dem Grundstück Lasten vorliegen. Lasten können beispielsweise Wegerechte, Wohnrechte, Nießbrauch, Leitungsrechte etc. sein. Diese Rechte können Sie ganz empfindlich in Ihrer Gestaltungsfreiheit einschränken.

Sonstige Informationsquellen:

  • Auszug aus den letzten Protokollen der Eigentümerversammlung
  • Bebauungs- bzw. Flächennutzungsplan

2. Wer bewohnt derzeit die Immobilie?
Ist das Objekt vermietet, erlangen Sie durch die Zwangsversteigerung ein Sonderkündigungsrecht. Dieses erlischt jedoch bei nicht fristgerechter Ausübung, und besteht nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Ein berechtigtes Interesse liegt im Allgemeinen vor, wenn Sie die Immobilie selbst bewohnen möchten.

Wohnt jedoch der vorherige Eigentümer selbst in der Immobilie, können Sie eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses beantragen. Mit diesem Beschluss können Sie die Wohnung räumen lassen.

3. Objektbesichtigung:
Bevor Sie das Objekt ersteigern, sollten Sie es zuvor mindestens einmal selbst besichtigt haben. Nehmen Sie nach Möglichkeit zur Besichtigung einen Baufachmann mit. Dieser kann Ihnen genau sagen, wo Mängel und Schäden vorliegen. Falls Sie das Objekt nicht betreten dürfen, sprechen Sie mit Nachbarn. Auch diese können Ihnen weiterhelfen.

4. Finanzierung:
Da Sie bei einem Zuschlag Eigentümer werden und Sie den gebotenen Preis auch zahlen müssen, sollte Ihre Finanzierung bereits im Vorfeld der Versteigerung geklärt sein. Zudem müssen Sie beachten, dass Sie beim Versteigerungstermin 10% als Sicherheitsleistung vorweisen müssen. Akzeptiert werden folgende Sicherheiten:

  • Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks: Die Schecks dürfen frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt sein. Sie müssen von einem berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank stammen und in Deutschland zahlbar sein.
  • Bankbürgschaft: Die Bürgschaft muss unbefristet, unbedingt und selbstschuldnerisch sein und muss ebenfalls von einem berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank stammen.
  • Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin: Der Betrag muss der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein. Ein Nachweis über die Gutschrift ist beim Termin vorzulegen.

5. Nebenkosten bei der Versteigerung:

Neben dem Kaufpreis fallen wiederum Notar- und Grundbuchkosten, sowie Grunderwerbsteuer an. Separate Kosten für die Zwangsversteigerung gibt es keine.

6. Als Zuschauer auf die Versteigerung:
Bevor Sie selbst aktiv an einer Versteigerung teilnehmen, sollten Sie zuvor einige Versteigerungen als passiver Teilnehmer besucht haben. So bekommen Sie ein Gespür für den Ablauf einer Versteigerung und können sich eine geeignete Strategie zurechtlegen.

7. Vorbereitung auf den Versteigerungstermin:
Setzen Sie sich unbedingt selbst ein Limit. Nehmen Sie am besten eine unbeteiligte Person mit zum Versteigerungstermin. Diese Person kann Sie bei Bedarf zurückhalten. Denken Sie unbedingt an Ihren Personalausweis und Ihre Sicherheitsleistung.

8. Wie erfahre ich von Zwangsversteigerungen?

  • Schaukästen der Amtsgerichte
  • Immobilienteile der Tageszeitungen
  • Veröffentlichungen im Staatsanzeiger
  • Termine vieler Amtsgerichte unter www.zvg.com
Ist der Kaufpreis meiner Immobilie gerechtfertigt?

Die Frage nach dem gerechtfertigten Preis kann man leider nur sehr schwer beantworten. Dies liegt daran, dass jeder Mensch andere Präferenzen und Vorlieben hat. Somit ergeben sich für ein und dasselbe Objekt viele unterschiedliche „gerechtfertigte“ Preise. Würde man alle diese Preise kennen, so wäre das Mittel der eigentlich marktgerechte Preis. Da dies in der Praxis aber nicht möglich ist, gibt es einige andere Methoden zur Wertermittlung.

Die beste Methode ist das Vergleichswertverfahren. Da alle Immobilienkäufe von den Gutachterausschüssen aufgezeichnet werden, kann man sehr leicht nachvollziehen, was für eine vergleichbare Immobilie in ähnlicher Lage in der Vergangenheit bezahlt wurde. Über die Website www.gutachterausschuss.de erfahren Sie Kontaktdaten Ihres zuständigen Ausschusses.

Um zu erfahren, ob Ihr Kaufpreis gerechtfertigt ist, sollten Sie zudem mehrere Makler vor Ort ansprechen. Diese haben sehr oft einen genauen Überblick, welchen Wert eine Immobilie in einer bestimmten Lage und Qualität derzeit hat.

Unser Tipp:
Sollten Sie danach immer noch Zweifel haben, ob das Ihnen vorliegende Kaufangebot gerechtfertigt ist, können Sie uns sehr gerne kontaktieren. Als überregionaler Baufinanzierer haben wir selbstverständlich Zugriff auf sämtliche Immobilienwerte in Deutschland. Ihr persönlicher Berater kann Ihnen dann mitteilen, ob das Kaufangebot marktüblich ist.

Welche Versicherungen sind sinnvoll?
Für den Immobilienerwerb ist es nicht nur wichtig, den geeigneten Kredit zu finden, sondern die Immobilie und die Zahlungsfähigkeit des Darlehensnehmers abzusichern. Nachstehend die wichtigsten Versicherungen:

Wohngebäudeversicherung:
Eine Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Gebäude vor Risiken, und sollte deshalb jeder Eigentümer abschließen. Zudem wird die Wohngebäudeversicherung von den kreditgebenden Banken gefordert und muss vor Auszahlung des Darlehens nachgewiesen werden. Die Wohngebäudeversicherung besteht aus den 5 wesentlichen Elementen:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm- und Hagel
  • Elementarschaden
  • Glasbruch

Berufsunfähigkeitsversicherung:
Das Risiko, den Beruf weit vor der Rente aufgeben zu müssen, ist viel höher, als die meisten vermuten. Statistisch trifft dieses Schicksal jeden Vierten. Da bei den meisten Menschen das aktuelle Einkommen die Berechnungsgrundlage für die Baufinanzierung ist, geraten viele Finanzierungen bei einer plötzlichen Berufsunfähigkeit ins Wanken. Um bei einer Berufsunfähigkeit nicht auch noch Ihre Existenzgrundlage zu verlieren, sollten Sie sich gegen dieses Risiko auf jeden Fall absichern.

Darlehensabsicherung bei Arbeitslosigkeit:
Die Angst vor Arbeitslosigkeit ist aufgrund der steigenden Arbeitslosenzahlen durchaus nachvollziehbar. Jedoch ist es möglich, mit einer entsprechenden Versicherung auch dieses Risiko zu minimieren. Im Falle der Arbeitslosigkeit übernimmt die Versicherungsgesellschaft die monatliche Rate in der versicherten Höhe, und leitet diese direkt an die finanzierende Bank.

Risikolebensversicherung:
Der Tod des Hauptverdieners kann die Hinterbliebenen in große finanzielle Probleme stürzen. Verfügt die Familie nicht über ausreichende Vermögenswerte um die Versorgung und die monatlichen Raten aufrechterhalten zu können, ist eine entsprechende Absicherung existenziell.

Stirbt die versicherte Person während der Laufzeit, erhalten die Hinterbliebenen die Versicherungssumme (i.d.R. bis zu 5 Mio. EUR). Erlebt die versicherte Person das Ende der Vertragslaufzeit, wird nach Ablauf nichts ausbezahlt. Anders bei der Kapitallebensversicherung. Diese Form stellt eine Mischung aus Versicherung und Kapitalaufbau dar. Die Beiträge einer Kapitallebensversicherung sind in der Regel deutlich höher als bei der Risikolebensversicherung.

Dread Disease:
Bei einer Dread Disease-Versicherung werden schwere Krankheiten, wie z.B. Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebs, aber auch schwere Unfälle versichert. Sobald eine ärztliche Diagnose über die versicherte Krankheit vorliegt, zahlt das Versicherungsunternehmen die vereinbarte Versicherungssumme an Sie aus. Die Versicherungssumme wird unabhängig davon ausbezahlt, ob Sie wieder vollständig genesen oder Ihre Arbeit wieder aufnehmen können.

Wertschutzbrief:
Bei Abschluss eines Wertschutzbriefes zahlt die Versicherung, wenn Sie durch einen Notverkauf Ihrer Immobilie einen Wertverlust erleiden müssen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Sie zum Beispiel durch eine berufliche Versetzung, eine Scheidung oder durch Arbeitslosigkeit von heute auf morgen Ihre Immobilie verkaufen müssen. Da Sie dann in der Regel nur sehr wenig Zeit zum Handeln haben, kann sich dies auf Ihren erzielten Verkaufspreis niederschlagen.

Selbst die Insolvenz bei Selbständigen gilt als wichtiger Grund für einen Notverkauf. Mit einem Wertschutzbrief können Sie zumindest einen möglichen Verlust durch den Notverkauf in Grenzen halten. Erwerbsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit sind nicht im Wertschutzbrief enthalten.

Welche Vorhaben kann ich über BaufiBund finanzieren?
Das Netzwerk an Partnerbanken von BaufiBund ist so umfangreich, dass wir nahezu alle Objekte finanzieren können.

Derzeit können wir nachfolgende Objektarten leider noch nicht darstellen:

  • Tankstellen
  • KfZ-Werkstätten
  • Fitnesscenter
  • Kinos
  • Spielhallen
  • Diskotheken

Alle anderen Objekte können Sie über die BaufiBund zu Top-Konditionen finanzieren.

BAUFINANZIERUNG IM INTERNET

SIND DAS AUSFÜLLEN UND DIE ÜBERMITTLUNG MEINER FINANZIERUNGSANFRAGE BEREITS VERBINDLICH?
Nein. Mit dem Ausfüllen und Absenden Ihrer Finanzierungsanfrage gehen Sie keinerlei rechtliche Verpflichtungen ein. Ihre Finanzierungsanfrage dient lediglich als Grundlage einer individuellen und professionellen Beratung und für die Erstellung eines Angebotes. Sollte Ihnen unser Angebot nicht zusagen, können Sie jederzeit kostenfrei absagen.

Somit sind Sie durch das Absenden Ihrer Anfrage nicht verpflichtet, Ihre Finanzierung über unser Haus abzuwickeln. Sie gehen erst dann eine vertragliche Verpflichtung ein, wenn Sie sich, wie viele unserer Interessenten, dazu entschließen, den Darlehensvertrag der finanzierenden Bank zu unterzeichnen.

Wie schnell erhalte ich ein verbindliches Angebot?
Sobald wir Ihre Anfrage erhalten haben, wird Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner innerhalb kürzester Zeit ein verbindliches Angebot erstellen. Dies geschieht in der Regel noch am selben Tag bzw. innerhalb von 24 Stunden.

Unser verbindliches Angebot gilt unter dem Vorbehalt, dass sich bei einer späteren Prüfung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen keine Abweichungen gegenüber den Angaben in Ihrer Anfrage ergeben. Sollten sich leichte Abweichungen ergeben, werden wir selbstverständlich alles daran setzen, Ihnen die Konditionen unseres Angebotes weiterhin anbieten zu können.

Wie geht es weiter, nachdem BaufiBund die Finanzierungsanfrage erhalten hat?
Nachdem wir Ihre Finanzierungsanfrage erhalten haben, wird Ihnen unmittelbar danach Ihr persönlicher Finanzierungsberater zur Seite gestellt. Dieser Finanzierungsberater begleitet Sie während des gesamten Finanzierungsprozesses und steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Ihr persönlicher Finanzierungsberater wird nun Ihre Anfrage genau prüfen, und Ihnen auf Grundlage Ihrer Angaben ein verbindliches Angebot unterbreiten. Wenn bereits zu diesem Zeitpunkt die notwendigen Unterlagen vorliegen, können Feinheiten berücksichtigt werden, welche aus der reinen Anfrage allein nicht ersichtlich sind. Dies führt häufig zu einem für Sie besseren Ergebnis als ohne diese Unterlagen. Bei Rückfragen und Unklarheiten wird Sie Ihr persönlicher Berater kontaktieren, um gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Finanzierung zu finden. Zudem wird Ihnen Ihr Berater eine ggf. für Sie günstigere Alternative vorschlagen (z.B. mit oder ohne KfW-Förderung).

Wenn Ihnen unser Angebot zusagt, erhalten Sie innerhalb kürzester Zeit den Darlehensvertrag der entsprechenden Bank. Diesen können Sie dann in aller Ruhe lesen und prüfen. Sollten Fragen zu einzelnen Klauseln oder Bezeichnungen im Darlehensvertrag bestehen, steht Ihnen Ihr Ansprechpartner selbstverständlich zur Verfügung. Sind Sie mit allen Bedingungen des Darlehensvertrages einverstanden, versehen Sie diesen mit Ihrer Unterschrift und senden ihn zurück.

Unser Tipp:
Wenn Sie ein sehr kurzfristiges Angebot, oder eine sehr schnelle Darlehenszusage benötigen, vermerken Sie dies bitte auf Ihrer Anfrage. Senden Sie uns in diesem Fall möglichst schnell die notwendigen Unterlagen zu. Wir werden alles daran setzen, Ihnen innerhalb kürzester Zeit ein Angebot oder eine Darlehenszusage zukommen zu lassen.

Warum muss ich für meine Finanzierungsanfrage umfangreiche Unterlagen einreichen?
Die Unterlagen dienen in erster Linie für die Erstellung eines umfassenden Angebotes. Die Angaben aus der Anfrage dienen als Grundlage für ein professionelles und individuelles Angebot. Häufig gibt es aber noch Nuancen, welche nur aus Ihren Unterlagen ersichtlich sind. Diese Details führen häufig zu einem für Sie besseren Ergebnis. Je genauer wir Ihr Vorhaben und Ihren Finanzierungswunsch kennen, umso attraktivere Konditionen können wir Ihnen anbieten.

Weiterhin dienen Ihre Unterlagen der Bank als Nachweis für die Richtigkeit Ihrer Angaben (z.B. über Einkommensverhältnisse). Zum anderen unterstützen Ihre Unterlagen die Bank bei der Einschätzung, ob der Preis, den Sie für Ihre Immobilie bezahlt haben auch wertgerecht ist.

Eine ordentliche Kreditprüfung dient somit nicht nur dem Schutz des Kreditgebers, sondern bewahrt auch Sie vor Schaden. Zudem sind Kreditinstitute laut Gesetz dazu verpflichtet, umfassenden Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers zu nehmen. Wenn Ihnen also jemand verspricht, Ihre Baufinanzierung mit wesentlich weniger Unterlagen zu vermitteln, sollten Sie durchaus in Ihrem eigenen Interesse misstrauisch werden.

Muss ich Originalunterlagen einreichen, oder sind auch Kopien ausreichend?
Um für Sie die Baufinanzierung so unkompliziert und bequem wie möglich zu gestalten, haben wir mit sämtlichen Bankpartnern vereinbart, dass Kopien völlig ausreichend sind. Es ist auch nicht notwendig, die Kopien beurkunden oder beglaubigen zu lassen. Einfach kopieren oder scannen, und uns die Unterlagen per Fax, E-Mail, Upload oder Post übermitteln.
Kann ich die Unterlagen auch elektronisch übermitteln?
Da wir keinerlei Originale benötigen, können Sie uns Ihre Anfrage und Ihre Unterlagen in jeder erdenklichen Form zukommen lassen.

Folgende Möglichkeiten sind die gängigsten:
Postweg – der klassische Weg
Fax – schnell und unkompliziert
E-Mail – modern und effizient
Upload – schnell und sicher durch das Internet

An wen kann ich mich wenden, wenn beim Ausfüllen der Anfrage Fragen auftauchen?
Rufen Sie uns einfach an. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen sehr gerne weiter. Bitte äußern Sie auch offen Ihre Kritik. Dies ist uns ein besonderes Anliegen. Nur durch Ihre Verbesserungsvorschläge und Anregungen kann unser Service noch besser werden.

Unser Tipp:
Gerne nehmen wir Ihre Anfrage auch telefonisch auf. Füllen Sie hierfür einfach unseren Rückrufservice aus. Ihr persönlicher Ansprechpartner setzt sich zur gewünschten Uhrzeit mit Ihnen in Verbindung und bespricht gemeinsam mit Ihnen alle Details.

Kann ich nachträglich in meiner Finanzierungsanfrage noch Daten ändern?
Falls Sie nach Absenden Ihrer Finanzierungsanfrage feststellen, dass sich ein Fehler eingeschlichen hat, reicht ein kurzer Hinweis an Ihren Finanzierungsberater. Er wird für Sie die Daten entsprechend korrigieren.
Wie beeinflusst eine Finanzierungsanfrage bei BaufiBund meinen Schufa-Wert?
Zum Vergleich der Konditionen stellen viele unserer Kunden bei mehreren Banken Finanzierungsanfragen. Jede Bank holt für die Berechnung der Konditionen eine Schufa-Auskunft ein. Doch gerade hier unterlaufen bei vielen Banken Fehler. Durch diese Fehler wird bei jeder Abfrage Ihre Kreditwürdigkeit verschlechtert.

Jeder, der ein Girokonto besitzt, ist bei der Schufa gemeldet. Gespeichert werden dort allgemeine Angaben zur Person, Informationen zu Handyverträgen, Girokonten, Kreditkarten, Krediten und eben auch Finanzierungsanfragen.

Die Schufa ermittelt aus den Daten einen Score-Wert. Je höher dieser Wert ist, desto höher ist auch die statistische Wahrscheinlichkeit, dass der Antragsteller den Kredit zurückzahlen wird. Der Score-Wert wird an die Bank übermittelt, und hat einen direkten Einfluss darauf, ob der Kunde einen Kredit erhält oder nicht. Außerdem ist bei immer mehr Banken auch der angebotene Zinssatz unter anderem vom Score-Wert abhängig.

Der Fehler passiert, wenn Ihre Bank eine Schufa-Auskunft einholt. Nennt die Bank der Schufa Ihre Anfrage nicht als „Anfrage Kreditkondition“, sondern als „Anfrage Kredit“, verschlechtert dies Ihren Score-Wert. Die Schufa weiß nicht, dass Sie nur eine Darlehensanfrage gestellt haben, sondern geht in diesem Fall davon aus, dass Sie den Kredit wollten, ihn aber nicht bekommen haben.

Bei der nächsten Bank erhalten Sie aufgrund des schlechteren Score-Wertes entweder gar keinen Kredit mehr, oder nur zu ungünstigeren Zinsen. Die Zeitschrift FinanzTest bescheinigt in Ihrer Ausgabe Februar 2008 vielen Banken ein katastrophales Ergebnis. Im Test haben 11 von 14 Banken ihre Kunden nicht richtig beraten. Bei jedem dritten Kunden sank durch die Fehler der Banken der Score-Wert.

Unser Tipp:
Solch eine Handhabung wird Ihnen bei BaufiBund nicht passieren. Aufgrund unserer engen Bankkontakte können wir Ihnen garantieren, dass durch eine Finanzierungsanfrage bei BaufiBund Ihr Score-Wert nicht verändert wird. Bevor wir einen Bankpartner in unser Portfolio aufnehmen, überprüfen wir sehr genau dessen Qualität und Arbeitsweise. Nur so können wir sicherstellen, dass unsere Kunden besten Service und Top-Konditionen erhalten.

FÖRDERUNG UND ZUSCHÜSSE

Was kann ich über die BAUFIBUND finanzieren?
Mit einem Hypothekendarlehen können Sie nicht nur Ihre Immobilie finanzieren, sondern auch Ihr Auto oder eine Weltreise. Sofern Sie als Eigentümer eine weitgehend schuldenfreie Immobilie zur Verfügung haben, kann diese mit einer Grundschuld belastet werden. Die Grundschuld dient der Bank als Sicherheit für die Kapitalbeschaffung.

Im Gegensatz zum Ratenkredit, können Sie auf diese Weise Ihren Traum zu sehr günstigen Bauzinsen verwirklichen. Da unsere Partnerbanken bei einer Kapitalbeschaffung keinen Mittelverwendungsnachweis fordern, bleibt es Ihnen selbst überlassen, was Sie mit den Mitteln finanzieren.

Der Ablauf bei einer Kapitalbeschaffung ist identisch mit dem Ablauf einer Baufinanzierung. Fragen Sie einfach unseren Finanzierungsspezialisten nach einer Kapitalbeschaffung. Er wird Sie umfassend zu diesem Thema informieren und Ihnen sehr gerne ein kostenfreies und für Sie unverbindliches Angebot erstellen.

Was sind Anschlussfinanzierungen, Umschuldungen und Prolongationen?
Anschlussfinanzierung, Umschuldung, Prolongation – drei Begriffe mit ähnlicher Bedeutung. Diese drei Begriffe bezeichnen keine Finanzierungsprodukte, sondern die Möglichkeiten, die Ihnen am Ende der Zinsbindung zur Verfügung stehen.

Anschlussfinanzierung:
Die Bezeichnung Anschlussfinanzierung ist der Oberbegriff für Umschuldungen und Prolongationen. Sie sagt aus, dass am Ende der Zinsbindung das bestehende Darlehen durch ein neues Darlehen abgelöst wird. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie bei Ihrem bisherigen Darlehensgeber bleiben, oder ob Sie die Bank wechseln. In beiden Fällen ist die Bezeichnung Anschlussfinanzierung korrekt.

Prolongation:
Kurz vor Ablauf der Zinsbindung wird Ihnen Ihr bisheriger Darlehensgeber ein Verlängerungsangebot unterbreiten. Akzeptieren Sie dieses Angebot, spricht man von einer Prolongation. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: die Banken rechnen mit einer gewissen Bequemlichkeit ihrer Kunden und bieten Ihnen deshalb nicht unbedingt die besten Konditionen an. Ein Vergleich lohnt sich also auf jeden Fall.

Umschuldung:
Bei einer Umschuldung lehnen Sie das Verlängerungsangebot Ihres bisherigen Darlehensgebers ab, und schließen die neue Finanzierung bei einer anderen Bank ab. Dieser Schritt ist zwar etwas aufwändiger als eine Prolongation, kann aber sehr viel Geld sparen.

Unser Tipp:
Vergleichen kostet nichts. Nutzen Sie unseren kostenfreien und unverbindlichen Service und lassen Sie sich durch unsere Spezialisten ein Angebot unterbreiten.

Wie viel Geld kann ich über die Kapitalbeschaffung aufnehmen?
Wie viel Geld Sie über eine Kapitalbeschaffung aufnehmen können, ist von 2 Faktoren abhängig: Ihrem persönlichen finanziellen Spielraum und dem Wert Ihrer Immobilie.

Ihr persönlicher finanzieller Spielraum: Das Fundament einer soliden Kapitalbeschaffung ist ein ehrlicher Kassensturz. Anhand einer Gegenüberstellung Ihrer monatlichen Einnahmen und Ihrer monatlichen Ausgaben erkennen Sie schnell, welche Mittel Sie jeden Monat für Ihre Kapitalbeschaffung zur Verfügung haben. Am besten gehen Sie dabei in 2 Schritten vor:

1. Schritt:
Sie ermitteln Ihre durchschnittlichen monatlichen Einnahmen und Ausgaben. Unser Haushaltsrechner wird Ihnen hierbei eine nützliche Hilfe sein. Am Ende dieses ersten Schrittes sollten Sie erkennen, welches monatliche Budget Sie zur freien Verfügung haben.

2. Schritt:
Da Sie nun genau wissen, welchen monatlichen Betrag Sie zur Verfügung haben, können Sie nun mit Hilfe unseres Budgetrechners ermitteln, welche Darlehenshöhe Sie mit diesem Betrag finanzieren können.

Der Wert Ihrer Immobilie:
Nachdem Sie nun ermittelt haben, welche Darlehenshöhe Sie mit Ihrem persönlichen finanziellen Spielraum realisieren können, sollte die zugehörige Darlehenssicherung ermittelt werden. Die Banken sichern die Darlehen mit einer Grundschuld ab. Die Höhe der Grundschuld ist direkt abhängig vom Wert Ihrer Immobilie. Als Faustregel bei Kapitalbeschaffungen gilt: Eine Kapitalbeschaffung ist grundsätzlich bis zu 80% Ihres Objektwertes möglich. In Ausnahmefällen können sogar bis 100% des Objektwertes besichert werden.

Für die endgültige Höhe Ihrer Kapitalbeschaffung ist der kleinere Wert von beiden Berechnungen maßgeblich – entweder Ihr finanzieller Spielraum oder der Wert Ihrer Immobilie.

Unser Tipp:
Da das oben aufgeführte Verfahren zur Ermittlung der Darlehenshöhe bei einer Kapitalbeschaffung nur eine grobe Richtlinie darstellt, lassen Sie Ihre genauen Möglichkeiten am besten von Ihrem persönlichen Ansprechpartner bei BaufiBund errechnen.

Anschlussfinanzierung zum Ende meiner Zinsbindung
Den wenigsten Kreditnehmern ist bewusst, dass Sie nach Ende der Zinsbindung die Bank problemlos wechseln können. Deshalb akzeptieren viele Darlehensnehmer entweder aus Trägheit, oder auch aus Unwissenheit das Verlängerungsangebot Ihres Kreditgebers. Dabei sollten Sie gerade das Verlängerungsangebot Ihrer Bank sehr genau prüfen.

Viele Banken offerieren Ihnen Angebote, welche vielfach bis zu 0,50% teurer sind als ein Vergleichsangebot durch BaufiBund. Weiterhin argumentieren viele Banken gegenüber ihren Kunden, dass ein Bankenwechsel sehr teuer, umständlich und zeitintensiv ist. Aber gerade dies ist nicht der Fall. Mehr zum Thema Kosten finden Sie unter „Welche Kosten entstehen für mich bei einem Bankenwechsel?“.

Unser Tipp:
Um zu sehen, wie gut das Verlängerungsangebot Ihrer Bank wirklich ist, sollten Sie sich ein Vergleichsangebot von BaufiBund erstellen lassen. Da wir den gesamten Baufinanzierungsmarkt kennen, erhalten Sie sofort einen Überblick über die derzeitige Marktsituation. Damit Sie nicht unnötig in Zeitdruck geraten, sollten Sie drei Monate vor Ablauf Ihrer Zinsbindung mit uns in Kontakt treten. Dann verbleibt Ihnen genügend Zeit, alle Varianten zu überprüfen und die vorteilhafteste auszuwählen.

Anschlussfinanzierung während meiner Zinsbindung
Ein Wechsel innerhalb der Zinsbindung gestaltet sich in der Regel als sehr schwierig. Bei Zinsbindungen unter 10 Jahren gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine vorzeitigte Kündigung. Sie sind deshalb auf die Mithilfe Ihrer Bank angewiesen. Stimmt die Bank einer vorzeitigen Kündigung zu, so berechnet diese eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Entschädigung ist im Allgemeinen so hoch, dass sich ein Wechsel für Sie nicht mehr rechnet.

Anders verhält es sich bei Zinsbindungen größer 10 Jahre. Denn Sie haben nach deutschem Recht 10 Jahre nach Vollauszahlung die Möglichkeit, mit einer Frist von sechs Monaten das Darlehen ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Das bedeutet, dass Sie in diesem Fall problemlos vom günstigen Zinsmarkt profitieren können. Auf diese Weise lassen sich sehr oft erhebliche Summen einsparen – und das bei einer niedrigeren monatlichen Belastung.

Unser Tipp:
Um nicht das Risiko steigender Zinsen in Kauf zu nehmen, sichern Sie sich bereits heute die Zinsen für morgen. Sofern Ihre verbleibende Zinsbindungsfrist nur noch bis zu 60 Monate beträgt, sollten Sie sich durch uns ein Angebot für ein Forwarddarlehen erstellen lassen. Mehr zu diesem Thema unter Anschlussfinanzierung – heute bereits für morgen

Anschlussfinanzierung - heute bereits für morgen?
Wenn die Bauzinsen niedrig sind, aber Ihre Zinsbindungsfrist erst innerhalb der nächsten 60 Monate ausläuft, können Sie sich bei uns bereits heute mit einem sog. Forwarddarlehen die günstigen Zinsen für morgen sichern.

Mit dem Forwarddarlehen sichern Sie sich bereits bis zu 60 Monate vor dem Ende Ihrer eigentlichen Zinsbindung Ihre Anschlussfinanzierung. Diese Variante hat besonders dann ihren Reiz, wenn Sie in der Zukunft mit steigenden Zinssätzen rechnen. Denn in diesem Fall haben Sie sich das aktuelle niedrigere Zinsniveau bereits für Ihre Anschlussfinanzierung fest gesichert.

Wähle ich lieber eine kurze oder eine lange Zinsbindung?
Annuitätendarlehen gibt es mit Zinsbindungen zwischen 5 und 30 Jahren. Wählen Sie beispielsweise eine 5-jährige Zinsbindung, zahlen Sie 5 Jahre den vereinbarten Zins. Ist Ihr Darlehen nach Ablauf der Zinsbindung noch nicht vollständig getilgt (Regelfall), so müssen Sie entweder ein neues Darlehen aufnehmen, oder das alte Darlehen zu neuen Bedingungen verlängern. Man spricht dann von einer Anschlussfinanzierung.

Je nachdem, ob zum Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung die Zinsen hoch oder niedrig sind, wird Ihre weitere Finanzierung entweder teuerer (bei höheren Zinsen) oder billiger (bei niedrigeren Zinsen). Als Faustregel gilt deshalb: je niedriger die Zinsen, desto länger sollten Sie die Zinsbindung wählen.

Der Nachteil einer langen Zinsbindung liegt jedoch darin, dass Sie im Falle eines zukünftigen Zinsrutsches nicht davon profitieren. Die Banken bestrafen einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Darlehen mit hohen Vorfälligkeitsentschädigungen. Läuft Ihr Darlehen aber bereits 10 Jahre oder länger, haben Sie nach § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB grundsätzlich die Möglichkeit, das Darlehen ganz oder teilweise mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zurückzuzahlen.

Gegen einen geringen Aufschlag, bieten wir Ihnen auf Wunsch sogar Darlehen an, die Sie jederzeit und ohne hohe Vorfälligkeitsentschädigungen zurückzahlen können. So bewahren Sie größtmögliche Flexibilität und können im Falle niedrigerer Zinsen in der Zukunft jederzeit das Darlehen wechseln.

Ihr persönlicher Finanzierungsberater wird mit Ihnen selbstverständlich gerne alle Fragen, Vor- und Nachteile rund um das Thema Zinsbindung abwägen.

Unser Tipp:
Es macht durchaus Sinn, in manchen Fällen das Risiko zu streuen. So können Sie zum Beispiel Ihr Darlehen in mehrere kleinere Darlehen aufteilen. Das Darlehen mit der geringsten Zinsbindung sollte hierbei die größte Tilgung haben.

Welche Kosten entstehen für mich bei einem Bankenwechsel?
Ein Bankenwechsel ist weder teuer, noch kompliziert oder aufwendig. In den meisten Fällen genügt bei einer Umschuldung eine Abtretung der Grundschuld. Mit Hilfe unseres Notar- und Grundbuchrechners können Sie sehr leicht nachrechnen, was eine Abtretung in Ihrem Fall in etwa kosten würde.

Bei einer Grundschuld in Höhe von EUR 100.000 würde Sie eine Abtretung ca. EUR 250 kosten. Ein besserer Zinssatz hingegen kann Ihnen während der Laufzeit mehrere Tausend Euro sparen.

Unser Tipp:
Lassen Sie sich nicht durch Ihre Bank verunsichern. Ein Bankenwechsel ist weder teuer noch aufwendig. Bevor Sie das Verlängerungsangebot Ihrer Bank akzeptieren, lassen Sie sich auf jeden Fall ein Vergleichsangebot durch BaufiBund erstellen.

Machen Sondertilgungen für mich Sinn?
Unter einer Sondertilgung versteht man eine Tilgung, die zusätzlich zur monatlichen Tilgung erbracht wird. Die meisten unserer Bankpartner bieten Sondertilgungen bis 5,0% pro Jahr standardmäßig und kostenfrei an. Möchten Sie jedoch eine höhere Sondertilgung vereinbaren, berechnen die meisten Banken einen geringen Aufschlag auf die Kondition.

Die Erfahrung zeigt, dass Sondertilgungsoptionen zwar sehr oft gewählt, aber in der Praxis kaum zum genutzt werden. Falls Sie also in Betracht ziehen, eine höhere Sondertilgung als 5,0% zu vereinbaren, sollten Sie sich vorab fragen, mit welcher Wahrscheinlichkeit Sie innerhalb der Zinsbindung zusätzliches Kapital erhalten.

Zudem sollten Sie berücksichtigen, dass Ihnen unabhängig Ihrer vertraglichen Laufzeit 10 Jahre nach Vollauszahlung ein gesetzliches Kündigungsrecht zusteht (§ 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Mit diesem Kündigungsrecht können Sie Ihr Darlehen mit einer Frist von 6 Monaten ganz oder teilweise zurückführen. Dies kommt einer teuer bezahlten Sondertilgung gleich.

Unser Tipp:
Sollten Sie innerhalb der nächsten 10 Jahre größere Beträge erwarten, so lohnt es sich, für den einen Teil des Darlehens eine deutlich kürzere Zinsbindung zu wählen. Hierdurch können Sie zum einen das Darlehen mit der kurzen Laufzeit aus den zusätzlichen Mittelzuflüssen vollständig tilgen, zum anderen lassen sich durch die kurze Zinsbindung günstigere Zinsen erzielen.

Kann ich auch als Selbständiger oder Freiberufler über BaufiBund finanzieren?
Was vor 5 Jahren noch völlig undenkbar war, gehört heute bei uns zum Alltag. BaufiBund – selbst ein familiengeführtes Unternehmen – hat während der letzten Jahre immer mehr Bankkontakte für Selbständige und Freiberufler gewinnen können. Somit sind wir bestens aufgestellt, um auch Ihnen als Unternehmer Top-Konditionen und eine entsprechende Bankenvielfalt anbieten zu können.
Welche Vorhaben kann ich über BaufiBund finanzieren?
Das Netzwerk an Partnerbanken von BaufiBund ist so umfangreich, dass wir nahezu alle Objekte finanzieren können.

Derzeit können wir nachfolgende Objektarten leider noch nicht darstellen:

  • Tankstellen
  • KfZ-Werkstätten
  • Fitnesscenter
  • Kinos
  • Spielhallen
  • Diskotheken

Alle anderen Objekte können Sie über BaufiBund zu Top-Konditionen finanzieren.

Vollste Transparenz

Ihr Vertrauen ist uns wichtig. Löchern Sie uns mit Fragen, bis alles glasklar ist. Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel.